Bei AMAZON gibt es die aktuellen Bücher zum Thema JUGENDSCHUTZ.
Jugendschutz
Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG)
| K. = Kinder J. = Jugendliche E. = Erziehungsberechtigte |
K. unter 14 Jahren ohne E. | K. unter 14 Jahren mit E. | J. unter 16 Jahren ohne E. | J. unter 16 Jahren mit E. | J. unter 18 Jahren ohne E. | J. unter 18 Jahren mit E. | |
| § 1 | Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten | nein | nein | nein | nein | nein | nein |
| § 3 | Aufenthalt in Gaststätten | nein (1) | ja | nein (1) | ja | ja bis 24 Uhr |
ja |
| Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben | nein | nein | nein | nein | nein | nein | |
| § 4 | Abgabe/Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln | nein | nein | nein | nein | nein | nein |
| Abgabe/Verzehr anderer alkoholischer Getränke, z.B. Wein, Bier o.ä. | nein | nein | nein | ja (2) | ja | ja | |
| § 5 | Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen u.a. Disco (Ausnahmegenehmigung möglich) | nein | ja | nein | ja | ja bis 24 Uhr |
ja |
| Tanzveranstaltungen anerkannter Träger der Jugendarbeit | ja bis 22 Uhr |
ja | ja bis 24 Uhr |
ja | ja bis 24 Uhr |
ja | |
| § 6 | Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen. Nur bei Freigabe des Films und Vorspanns: "ohne Altersbeschränkung"/ab 6/12/16/18 Jahre | ja bis 20 Uhr |
ja | ja bis 22 Uhr |
ja | ja bis 24 Uhr |
ja |
| § 7 | Abgabe von Videokassetten und Bildträgern nur entsprechend der freigabekennzeichen: "ohne Altersbeschränkung"/ab 6/12/16/18 Jahre | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
| § 8 | Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen, Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit | nein | nein | nein | nein | nein | nein |
| Benutzung von Bildschirm-Unterhaltungsgeräten ohne Gewinnmöglichkeiten | nein | ja | nein | ja | ja | ja | |
| § 9 | Rauchen in der Öffentlichkeit | nein | nein | nein | nein | ja | ja |
(1) Ausnahmen: auf einer Reise, zur Einnahme einer Mahlzeit
oder eines Getränkes, anläßlich einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der
Jugendhilfe
(2) Erlaubt nur in Begleitung der Eltern oder des Vormunds.
Eltern, Personensorgeberechtigte oder Erziehungsberechtigte sind nicht verpflichtet, alles
zu erlauben, was das Gesetz gestattet. Sie tragen bis zur Volljährigkeit die
Verantwortung.
Jugendschutzgesetze (zum Lesen wird der Acrobat Reader benötigt)
Teil 1 Seite 7
Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG)
Teil 2 Seite 31
Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS)
Anhang:
Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
Verzeichnis der Bundesstelle und Landesstellen Kinder- und Jugendschutz
Seite 57
Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
Seite 62
Verzeichnis der Bundesstelle und Landesstellen Kinder- und Jugendschutz
Jugendschutz geht alle an!
Beobachtungen, Befragungen und Statistiken belegen,
daß der Mißbrauch von Alkohol und
Nikotin unter Kindern und Jugendlichen immer mehr zunimmt. Die Ursachen, die dazu führen
sind sehr vielschichtig. Sie können familiärer und gesellschaftlicher Natur sein. Pflege
und
Erziehung der Kinder und Jugendlichen gehören zu den Aufgaben und Pflichten der Eltern
und aller Erziehungsberechtigten. Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
betont diesen Grundsatz.
Gesetzliche Bestimmungen zum Schutze der Kinder und
Jugendlichen machen den Auftrag
des Staates und der Gesellschaft deutlich, Eltern und Erzieher in der Erfüllung ihrer
Aufgaben
zu unterstützen und das Anrecht des Kindes auf Erziehung zu sichern.
Erziehung ist Liebe und Beispiel!
Kinder und Jugendliche sind vor finanzieller
Ausbeutung, seelischen Zwängen und Gefährdungen
durch Abhängigkeiten zu schützen.
Bestimmungen zum Schutze der Kinder und
Jugendlichen, wie zum Beispiel das Gesetz zum
Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) sind keine Strafinstrumente gegen
junge
Menschen, sondern wenden sich zunächst an die Erwachsenen, um sie anzuhalten, nachteilige
Einflüsse auf die Entwicklung der Kinder unfd Jugendlichen abzuwenden. Das gilt auch im
besonderen Maße für Freizeitorte, Schulen, Kindertagesstätten, Vereine, Verbände,
freie und
öffentliche Träger sowie für die Betreiber der Gaststätten, Videotheken, Spielotheken,
Diskotheken,
Tankstellen und Kaufhallen.
Fragen, Sorgen und Probleme
Die Nummer gegen Kummer
0 13 08 / 111 03
Das Kinder- und Jugendtelefon: für alle
Fragen, Sorgen und Probleme.
Wir hören zu - solange Ihr wollt, und alles bleibt unter uns.
Ihr erreicht uns kostenlos montags bis freitags, 15-19 Uhr
Deutscher Kinderschutzbund